Allgemeine Geschäftsbedingungen
der F&P GmbH - FEiG & PARTNER vom 26.02.2002
Englische Version: English Version of the General Terms and Conditions of the F&P GmbH
| § 1 Allgemeines |
| 1. | Für Verträge zwischen F&P und ihren Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eventuell ergänzt durch spezielle Vertragsbedingungen für einzelne Lieferungen und Leistungen. |
| 2. | Vertragsbedingungen des Kunden finden auf diesen Verträgen keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausnahmsweise von F&P ausdrücklich schriftlich anerkannt. Im Übrigen wird deren Geltung hiermit widersprochen. |
| 3. | Alle mündlichen, telefonischen oder telegraphischen Abmachungen bedürfen für ihre rechtliche Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch F&P. |
| 4. | F&P ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde, so ist F&P berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen |
| § 2 Vertragsabschluß und Vertragsanbahnung |
| 1. | Verträge zwischen F&P und ihren Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle einer mündlichen, telefonischen, schriftlichen oder anderweitig übermittelten Bestellung kommt der Vertrag mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Erfüllung oder dem Eingang eines Erfüllungsangebots beim Kunden zustande. |
| 2. | Alle von F&P erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. In einem Angebot zusammengestellte Leistungen oder Waren werden nur dann als zusammengehörig angesehen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. |
| 3. | Maßgeblich für den Leistungsumfang eines Vertrags ist die Auftragsbestätigung bzw. Annahmeerklärung. Beanstandungen dieser Erklärungen sind unverzüglich vor Ausführung des Auftrags, spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang, schriftlich mitzuteilen. |
| 4. | Soweit F&P kostenlose Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigungen eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. F&P ist berechtigt, für jede vom Kunden beantragte Änderung des Leistungsangebotes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der jeweils aktuellen einmaligen Einrichtungsgebühr des entsprechenden Angebots zu erheben. |
| § 3 Gefahrtragung und Versand |
| 1. | F&P liefert bestellte Waren oder Unterlagen ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn F&P die Übernahme der Transportkosten ausdrücklich erklärt hat. Mit der Übergabe des Vertragsgegenstands an den Kunden oder Spediteur geht die Gefahr auf den Kunden über. Das gilt auch für den Fall des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder des sonstigen Verlusts des Vertragsgegenstands. § 14 gilt entsprechend für die Leistungen von F&P. |
| 2. | Es bleibt dem Kunden überlassen, ob dieser auf seine Kosten eine Transportversicherung abschließt. Das Risiko für eine vom Kunden an F&P retournierte Sendung verbleibt bis zum Eintreffen der Sendung bei F&P beim Kunden. |
| § 4 Lieferfristen und Liefertermine, Teillieferungen |
| 1. | F&P wird sich bemühen, angegebene Lieferfristen einzuhalten. Soweit durch F&P eine verbindliche Lieferfrist um mehr als vier Wochen überschritten wird, kann der Kunde F&P eine Nachfrist von vier Wochen, beginnend mit dem Eingang der Fristsetzung bei F&P, setzen. Soweit F&P diese Nachfrist nicht einhält oder zwischen den Vertragsparteien keine anderweitige Einigung über einen neuen Liefertermin zustande kommt, kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall stehen dem Kunden Schadensersatzansprüche gegen F&P nur dann zu, wenn F&P den Schaden des Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Weitergehende Ansprüche stehen in diesem Fall dem Kunden gegen F&P nicht zu. |
| 2. | Macht der Kunde von seinen Rechten aus Absatz (1) nicht unverzüglichen Gebrauch, verwirkt er seine Rechte wegen der Nichteinhaltung von Lieferfristen und -terminen. Gleiches gilt, wenn der Kunde seinerseits im Zusammenhang mit der Lieferung stehende Mitwirkungspflichten schwerwiegend verletzt hat. |
| 3. | F&P ist zu Teillieferungen des Vertragsgegenstands berechtigt. Für jede Teillieferung kann F&P eine entsprechende Teilrechnung stellen. |
| 4. | Verzögerungen und Leistungsbeeinträchtigungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die F&P die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Netzbetreiber und Carrier, hat F&P nicht zu vertreten. Sie berechtigen F&P, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben bzw. auszusetzen. |
| § 5 Preise und Zahlungsbedingungen |
| 1. | Die von F&P angegebenen Preise sind Nettopreise in EURO, zu denen die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzukommt. Kosten für Sonderverpackungen und Transport kommen hinzu und sind, wenn nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen. |
| 2. | Gerätepreise verstehen sich ohne Installation, Einweisung und Softwareanpassung. Softwarepreise verstehen sich ebenfalls ohne Installation, Einweisung und eventuelle Anpassung an Hardware oder andere Software. Diese und ähnliche Leistungen sind vom Kunden gesondert zu bestellen und zu vergüten. |
| 3. | Alle Rechnungen von F&P sind, soweit nicht anders vereinbart, im voraus oder bei Lieferung (Nachnahme) sofort und ohne jeden Abzug zu zahlen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber unter Abzug etwaiger Einziehungsgebühren angenommen. |
| 4. | Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden gegenüber F&P nicht zu. |
| 5. | F&P ist berechtigt, mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen, die ihr gegenüber dem Kunden zustehen, und gegenüber sämtlichen Forderungen, die der Kunde gegen F&P hat. |
| § 6 Zahlungsverzug |
| 1. | Kommt der Kunde mit dem Ausgleich einer Rechnung in Zahlungsverzug, ist F&P berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz (DÜG) veröffentlichten Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Verzugszinsen können höher angesetzt werden, wenn F&P eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. |
| 2. | Wird ein Scheck oder ein Wechsel des Kunden nicht eingelöst, so ist F&P berechtigt, sämtliche den Kunden betreffenden Rechnungen sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch, wenn weitere Schecks oder Wechsel des Kunden von F&P hereingenommen worden sind. In diesem Fall kann F&P für alle weiteren dem Kunden gegenüber geschuldeten Leistungen Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten verlangen. Werden diese vom Kunden nicht unverzüglich erbracht, kann F&P nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von allen betroffenen Verträgen zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. |
| 3. | Bei Nutzung von Internetdiensten von F&P gilt zusätzlich: Bei Zahlungsverzug des Kunden ist F&P berechtigt, die entsprechenden Dienste und Leistungen zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teil der Entgelte in Verzug, so kann F&P das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. |
| § 7 Eigentumsvorbehalt |
| 1. | Alle von F&P an den Kunden gelieferten Waren oder Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung Eigentum von F&P. |
| 2. | Der Kunde darf die unter dem Vorbehalt des Absatz (1) stehenden Gegenstände weder verpfänden noch anderweitig zur Sicherheit übereignen. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände F&P unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Er ist weiterhin verpflichtet, den Dritten auf das Eigentum von F&P hinzuweisen. |
| 3. | Der Kunde hat die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verwahren und auf eigene Kosten gegen die Risiken Raub, Diebstahl, Feuerschaden, Wasserschaden und Vandalismus zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine künftigen Ansprüche aus den Versicherungsverträgen im Hinblick auf die gelieferten Gegenstände bereits jetzt an F&P ab. |
| 4. | Der Kunde hat die Kosten aller Maßnahmen, die zur Erhaltung oder Sicherstellung des Eigentums von F&P dienen, zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Maßnahme fehlschlägt, objektiv aber geboten scheint. |
| 5. | Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere im Falle seines Zahlungsverzugs, ist F&P berechtigt, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzuverlangen. Der Kunde hat die betreffenden Gegenstände sofort herauszugeben. Ein Rücktritt vom zugrundeliegenden Vertrag durch F&P liegt in diesen Fällen nur dann vor, wenn F&P den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt hat. |
| § 8 Einstehen für Pflichtverletzungen |
| 1. | Für den Verkauf neuer Geräte gewährleistet F&P dem Kunden eine dem jeweiligen Technikstand eines Warentyps entsprechende Fehlerfreiheit. Die Fehlerbeseitigung erfolgt nach Wahl von F&P durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder seine Gegenleistung angemessen mindern. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches ondervermögen, so verjähren diese Gewährleistungsansprüche innerhalb 12 Monaten. |
| 2. | F&P übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Gegenstände in Verbindung mit drittgelieferter Hard- oder Software fehlerlos arbeiten. |
| 3. | Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen, wenn vom Kunden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Gewährleistungsansprüche von Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und von öffentlichrechtlichen Sondervermögen entfallen, wenn der Mangel F&P nicht innerhalb von acht Tagen nach dessen Auftreten vom Kunden schriftlich angezeigt wird. Auf Verlangen von F&P hat der Kunde im Gewährleistungsfall die beanstandete Ware auf eigene Kosten unter genauer Angabe der Beanstandung und der Rechnungsnummer zum Sitz von F&P zu verbringen. |
| 4. | Kosten und Bearbeitungsgebühren, die im Zusammenhang mit unberechtigten Gewährleistungsbegehren entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. |
| 5. | Setzt der Kunde von F&P bezogene Software zusammen mit von Dritten bezogener System- oder Entwicklungssoftware ein, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche des Kunden, wenn F&P nicht zuvor ihr Einverständnis mit dem Einsatz der Dritt-Software erklärt hat. |
| 6. | Für Schäden des Kunden haftet F&P nur, soweit der Schaden von F&P, ihren Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Im übrigen haftet F&P nur für voraussehbare Schäden, die durch die Verletzung essentieller Vertragspflichten von F&P verursacht werden. Die Haftung ist ausgeschlossen für dem Kunden entgangenen Gewinn, beim Kunden nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie für Schäden, die ihre Ursache in der von Dritten zur Verfügung gestellten Anwendungsumgebung haben. F&P haftet ferner nicht für Schäden aus höherer Gewalt. Das sind insbesondere durch Naturereignisse, kriegerische Einwirkungen, Tarifauseinandersetzungen und ähnliche Ereignisse verursachte Betriebsstörungen. |
| 7. | Im Falle der Zerstörung von Daten des Kunden durch F&P beschränkt sich die Haftung auf den Aufwand, der dem Kunden durch das Rückkopieren der kundenseitig erstellten Sicherungskopien entsteht. Dieses Recht entfällt, wenn der Kunde durch die in Absatz (3) Satz 1 genannten Handlungen den Datenverlust verursacht hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. |
| 8. | Bei der Bereitstellung von Internetdiensten wird die Verfügbarkeit der Dienste mit 98 %, bezogen auf ein Jahr, angegeben. Ausgenommen hiervon sind angekündigte Betriebsunterbrechungen für Wartungsarbeiten und solche durch äußere Einflüsse, die nicht in der Verantwortung von F&P liegen. |
| 9. | Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Leistungsbeeinträchtigung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind gegenüber F&P bzw. Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. |
| 10. | F&P haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. |
| § 9 Sonderregelungen für Standard-Software |
| 1. | Soweit F&P Standard-Software, die von Dritten bezogen werden, an den Kunden veräußert oder lizenziert, verpflichtet sich der Kunde hiermit, die Liefer- und Vertragsbedingungen des Softwareherstellers oder -lieferanten, die Urheber- und Verwertungsrechte des Softwareherstellers bzw. Lizenzinhabers anzuerkennen und die diesbezüglichen einschlägigen Gesetzesvorschriften zu beachten. |
| 2. | Es gilt im übrigen die Freistellungspflicht des Kunden nach § 11 Absatz (2) Satz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
| § 10 Sonderregelungen für Beratungs-, Organisations- und Programmierleistungen |
| 1. | Unbeschadet eventueller Spezialregelungen in Lizenz-, Projekt-, Rahmen- oder ähnlichen Verträgen ist der Kunde bei der Durchführung von Beratungs-, Organisations- und Programmierungsarbeiten durch F&P verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Übergabe der Programme, Auswertungen, Konzeptionen oder sonstiger Arbeiten unter Beifügung der für die Wiederholung oder Berichtigung notwendigen Unterlagen schriftlich mitzuteilen. Versteckte Fehler sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. |
| 2. | Bei von F&P entwickelter Individual-Software hat der Kunde unverzüglich nach der Betriebsbereitschaftsanzeige durch F&P die Abnahmeprüfung durchzuführen. Gegenstand dieser Prüfung ist die Leistung, wie sie von den Parteien festgelegt worden ist. Teilt der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen F&P das Fehlen eines vereinbarten Leistungsmerkmals mit, so gilt das Programm auch ohne Unterzeichnung als abgenommen. Mit der Abnahme verfallen alle Gewährleistungsansprüche gegenüber F&P. |
| 3. | Keine Gewähr übernimmt F&P dafür, dass die überlassene Individual-Software spezielle Erfordernisse des Kunden oder die Tauglichkeit zu einem speziellen Zweck erfüllt. |
| 4. | Der Kunde ist alleinverantwortlich für den korrekten Einsatz der Programme, insbesondere für die Sicherung der mit den betreffenden Programmen be- und verarbeiteten Daten. |
| § 11 Vorbehalt der Rechte und Schutzrechte Dritter |
| 1. | F&P behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an von ihr erstellter/ten Software, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, Plänen, Konzeptionen und ähnlichen Unterlagen vor. Ohne schriftliche Einwilligung durch F&P dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Vervielfältigen und Bearbeiten ist ohne ausdrückliche Einwilligung von F&P untersagt. Auf Verlangen ist/sind sie unverzüglich an F&P zurückzugeben, sofern dem nicht andere Nutzungsvereinbarungen (etwa bei Software) entgegenstehen. Im Falle der Zuwiderhandlung durch den Kunden ist F&P berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Wird davon abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen. |
| 2. | F&P haftet nicht für die Verletzung etwaiger Patent-, Urheber- oder sonstiger Schutzrechte durch den Kunden an vertragsgegenständlichen Lieferungen oder Leistungen. Wird F&P insofern durch Dritte in Anspruch genommen, hat der Kunde F&P von jeglichen Ansprüchen dieser Art freizustellen. Im Falle einer Inanspruchnahme wird F&P den Kunden unverzüglich informieren. |
| 3. | Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der von F&P durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode und Dokumentationen erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. |
| § 12 Sonderregelung für die Buchung von Online-Werbemitteln auf Websites von F&P |
| 1. | Für rechtliche sowie inhaltliche Richtigkeit der Werbeinhalte und -aussagen ist der Kunde selbst verantwortlich. Wettbewerbsrechtliche Vorschriften, die guten Sitten und die Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) sind zu beachten. Werden diese Regelungen verletzt, behält sich F&P vor, die betreffende Werbung, auch im Zweifelsfall, von der Schaltung auszuschließen und bei vorliegendem Buchungsauftrag Schadensersatz zu verlangen. |
| 2. | F&P behält sich vor, bedingt durch die ständige Weiterentwicklung der Website, strukturelle Änderungen an der Website durchzuführen. Entstehen Änderungen an der Website, welche Auswirkungen auf platzierte Werbeformen haben, wird F&P für entsprechenden Ausgleich sorgen. Mit diesem Ausgleich werden alle weiteren Ansprüche abgegolten. |
| 3. | F&P, als Betreiber der Website, erklärt, dass sie für eine ständige Verfügbarkeit der Website sorgen wird. Schadensersatzansprüche können nur bei grober Fahrlässigkeit von F&P geltend gemacht werden. |
| 4. | Der Anspruch auf das gebuchte Werbemittel verliert seine Gültigkeit, wenn der Kunde die davon betroffene Buchung nicht fristgemäß bezahlt oder erforderliche dafür Informationen oder Daten bereitgestellt hat. |
| § 13 Widerrufsmöglichkeit nach dem Fernabsatzgesetz |
| 1. | Bei Verträgen die durch Online-Bestellung entstehen, kann der Käufer seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung gem. § 3 I Fernabsatzgesetz iVm § 361a BGB innerhalb von zwei Wochen schriftlich gegenüber dem Anbieter widerrufen. Der Widerruf hat dabei schriftlich zu erfolgen. |
| 2. | Beim Online-Erwerb von Dienstleistungen und Diensten beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag der Bestellung, bei Waren mit dem Tag der Lieferung. |
| 3. | Wird eine online erworbene Dienstleistung oder ein Dienst vor Ablauf der Widerspruchsfrist bereits genutzt (z.B. durch Dateiuploads oder eine Informationsbereitstellungen) ist ein Widerruf nicht möglich. |
| § 14 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden |
| 1. | Der Kunde ist verpflichtet, die F&P-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
| a) | die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde die entstandenen Kosten zu erstatten; |
| b) | dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden; |
| c) | die Zugriffsmöglichkeit auf die F&P-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen sowie volksverhetzende, diskriminierende oder gegen die guten Sitten verstoßende Veröffentlichungen zu unterlassen. Bei Verstoß haftet der Kunde auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden; |
| d) | die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen; |
| e) | anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben; |
| f) | nach Abgabe einer Störungsmeldung die F&P durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag. |
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| § 15 Vertraulichkeit und Datenschutz |
| 1. | Die Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt oder der betreffende Vertragspartner der Bekanntgabe vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch sinngemäß für Angebote, Kostenvoranschläge, Konzeptionen, Pflichtenhefte, Zeichnungen, Prospekte und weitere Unterlagen, die dem Kunden im Zuge einer Vertragsanbahnung überlassen werden. Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer dieses Vertragsverhältnisses hinaus. |
| 2. | Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß F&P oder verbundene Unternehmen personenbezogene Daten in dem Umfang speichert und verarbeitet, als dies im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht. |
| § 16 Warenrücksendung und Falschlieferung |
| 1. | Warenrücksendungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von F&P zulässig. Im Falle der vereinbarten Warenrücknahme wird grundsätzlich eine Kostenpauschale erhoben. Warenrücksendungen, die "unfrei" bei F&P eintreffen, werden nicht angenommen. |
| 2. | Falschlieferungen durch F&P sind vom Kunden innerhalb von acht Tagen ab Wareneingang schriftlich zu reklamieren. Die falsch gelieferte Ware wird von F&P oder durch ein von ihr beauftragtes Transportunternehmen kostenfrei beim Kunden abgeholt. |
| 3. | Im Falle der Falschbestellung durch den Kunden muss die Ware "frei Haus" an F&P zurückgesandt werden; das Transportrisiko trägt der Kunde. Für die Rücknahme derartiger Falschbestellungen erhebt F&P grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6 % des Warenwerts, mindestens jedoch EUR 50,00. Bei falschbestellter versiegelter Software, Hardware und bei Verbrauchsmaterialien, deren Verpackung bzw. Lizenzverpackung geöffnet wurde, ist die Rücknahme bzw. der Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen. |
| § 17 Gerichtsstand und Erfüllungsort |
| 1. | Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird Hof/Saale als Gerichtsstand vereinbart, sofern beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. |
| 2. | Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von F&P. |
| § 18 Anwendbares Recht |
| 1. | Für das vorliegende Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. |
| § 19 Schlussbestimmung |
| 1. | Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrundeliegenden Vertrags im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des Vertrags möglichst nahe kommt. |
Adresse und Kontakt:
Zentrale:
F&P GmbH - FEiG & PARTNER
Schützenweg 1
95182 Hof - Tauperlitz
Tel: 09281 - 79 00 90
Fax: 09281 - 79 00 91
E-Mail:
Eingetragen im Handelsregister am Amtsgericht Hof unter HRB 3352.
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